Infoschreiben und Formulare
Schulrecht im Fokus - Extreme Witterung
Vor einem Jahr zog das Orkantief "Friederike" als schwerer Sturm über West- und Mitteleuropa. In Nordrhein-Westfalen fiel infolge dessen an vielen Schulen der Unterricht aus; eine landesweite Entscheidung, die Schulen zu schließen, gab es nicht. Schule NRW erläutert nachfolgend die schulrechtlichen Regelungen für extreme Wetterereignisse.
Extreme Witterung Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 - BASS 12-52 Nr. 1).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Schulträgers, der für die Sicherheit der Schulgebäude und des Schulgeländes verantwortlich ist. Außerdem ist er für die Schülerbeförderung zuständig. Bei seiner Entscheidung hat der Schulträger - unter Einbeziehung der Schulleitung - die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben der Sicherheit des Schulgebäudes und des Schulgeländes auch Fragen der Schülerbeförderung, die Vermeidung von Unterrichtsausfall und der bestehende Betreuungsbedarf insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen. Sofern die Schulleitung aufgrund extremer Witterungsbedingungen im Laufe des Tages den Unterricht vorzeitig beendet, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude weiterhin so lange zu betreuen, bis für alle Schülerinnen und Schüler ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Schulbusse und der ÖPNV fahren bzw. ob die Eltern ihre Kinder abholen können. Die Witterungsverhältnisse können zudem von Ort zu Ort sehr verschieden sein und demzufolge unterschiedliche Gefährdungssituationen mit sich bringen. Zudem können die Verkehrsverhältnisse uneinheitlich sein: Bei größeren Einzugsbereichen der Schulen können einige Schülerinnen und Schüler problemlos die Schule erreichen, während andere damit Schwierigkeiten haben. Es wäre aber unverhältnismäßig, wenn beispielsweise bei partiellen Schulwegproblemen der gesamte Unterricht der Schule ausfällt und diejenigen, die die Schule erreichen, nicht unterrichtet, sondern lediglich betreut oder beaufsichtigt würden. Dass bei schwierigen Verkehrsverhältnissen Klassen zeitweise nur mit wenigen Schülerinnen und Schüler besetzt sein können, rechtfertigt insbesondere mit Blick auf die Schulpflicht und dem damit verbundenen Recht des einzelnen Kindes auf schulische Bildung keine Einstellung des Unterrichtsbetriebs.
Damit Schulträger bzw. Schulleitungen eine möglichst gesicherte Entscheidung über das Ob und Wann einer Schulschließung oder einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts treffen können, ist die Gefährdungseinschätzung der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr) einzuholen. Zudem sollen die Informationen des Deutschen Wetterdienstes hinzugezogen werden. Auch die Bezirksregierungen stehen den Schulleitungen und Schulträgern für entsprechende Anfragen zur Verfügung.
Neuer Bring- und Abholbereich für PKW an der Grundschule
Handreichung zum Infektionsschutz in Schulen
meldepflichtige Krankheiten
Unter dem Link finden Sie das Merkblatt: Belehrung für Eltern und andere Sorgeberechtigte gemäß §34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz, welches die Eltern an unserer Schule bei Anmeldung oder Einschulung erhalten.
Läuse...
Läuse kommen in den besten Familien vor. Doch wenn sie auftreten, muss sofort reagiert werden, um ein massenhaftes Verbreiten zu verhindern. Anbei die Handreichung "Kopflausbefall in Schulen" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. Kinder mit Kopflausbefall dürfen die Schule nicht besuchen, der Befall muss der Schule gemeldet werden.
Anfragen wegen Schülerpraktikum, bzw. Praktikum allgemein
Bewerber z.B. für ein Orientierungspraktikum nach dem Schulabschluss oder für ausbildungsbegleitende Praktika, reichen bitte eine ausführliche schriftliche Bewerbung ein.